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Anhang 1 – Definitionen
„Abonnementlaufzeit” bezeichnet die Gesamtlaufzeit einer Order Form, bestehend aus der Erstlaufzeit und etwaigen Verlängerungszeiträumen, jedoch ohne eine etwaige Testphase.
„Autorisierter Nutzer” bezeichnet eine natürliche Person beim Kunden oder bei einem verbundenen Unternehmen, der der Kunde Zugang zur Software gewährt hat. Administratoren (Admins) sind stets autorisierte Nutzer.
„Ausfallzeit” bezeichnet die Gesamtanzahl der Minuten innerhalb eines Kalendermonats, in denen eine bestimmte Funktion der Software nicht verfügbar ist, mit Ausnahme ausgenommener Ausfallzeiten. Eine Minute gilt als nicht verfügbar, wenn sämtliche Verbindungsversuche des Überwachungssystems von BRYTER in dieser Minute fehlschlagen. Teilminuten werden nicht berücksichtigt.
„Ausgenommene Ausfallzeit” bezeichnet Ausfallzeiten, die ganz oder teilweise auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind: (a) planmäßige Wartung; (b) Beendigung des Rahmenvertrags; (c) Zugangssperrung wegen Zahlungsverzugs; (d) Umstände außerhalb des Einflussbereichs von BRYTER, einschließlich höherer Gewalt, Störungen der Internetanbindung oder Ausfälle, Modelländerungen oder sonstige Funktionseinschränkungen von Drittanbieterdiensten; (e) Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter; (f) vertragswidrige oder dokumentationswidrige Nutzung der Software durch den Kunden; (g) unbefugter Zugriff infolge unzureichender Zugangssicherung durch den Kunden; oder (h) sonstige Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter, Beauftragten oder Dienstleister.
„Dienstverfügbarkeit” bezeichnet die Betriebszeit der Software bei einem Standardbetrieb von 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 (bzw. 366) Tage im Jahr, abzüglich ausgenommener Ausfallzeiten.
„Dokumentation” bezeichnet die von BRYTER bereitgestellten technischen Beschreibungen, Anleitungen und sonstigen schriftlichen Materialien zur Software.
„Endnutzer” bezeichnet jede Person, die vom Kunden zur Nutzung der Software berechtigt wird, ohne autorisierter Nutzer zu sein. Für BRYTER Workflows umfasst dies Personen, die zur Nutzung eines Moduls oder einer Anwendung berechtigt sind (interne und externe Nutzer). Für BEAMON Assist umfasst dies ausschließlich interne Nutzer.
„Entgelte” bezeichnet die vom Kunden an BRYTER zu zahlende Vergütung für die Nutzung der Software und/oder Professional Services, wie jeweils in der Order Form und/oder dem SOW festgelegt.
„Ereignis höherer Gewalt” bezeichnet Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Streik, Aussperrung und sonstige Arbeitskampfmaßnahmen; Ausfall oder Unterbrechung von Versorgungs-, Transport- oder Telekommunikationseinrichtungen (einschließlich des Internets); Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, bürgerliche Unruhen, Sabotage; behördliche Anordnungen; sowie Unfälle, Brände, Überschwemmungen, Stürme oder vergleichbare Natureinflüsse.
„Erstlaufzeit” bezeichnet den in der jeweiligen Order Form festgelegten ersten Vertragszeitraum, beginnend mit dem Startdatum.
„Exportierbare Kundendaten” bezeichnet den Teil der Kundendaten, der über die API zum Zweck der Migration oder Löschung gemäß dem EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) exportiert werden kann, vorbehaltlich etwaiger rechtlicher oder technischer Beschränkungen gemäß der Dokumentation.
„Fehler” (im Sinne des Gewährleistungsrechts) bezeichnet einen Zustand, in dem die Software in wesentlicher Hinsicht nicht den Funktionsbeschreibungen der Dokumentation entspricht.
„Fortgesetzter wesentlicher Verstoß” bezeichnet (i) die mehr als dreimalige Nichteinhaltung der in Anhang 2 Ziffer 2 festgelegten Verfügbarkeitsvorgaben innerhalb eines Zeitraums von drei aufeinanderfolgenden Monaten, oder (ii) die mehr als dreimalige Nichteinhaltung der Support-Verpflichtungen gemäß Anhang 2 innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten.
„Geistiges Eigentum” bezeichnet Patente, Patentrechte, Designrechte, Urheberrechte, Datenbankrechte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken und sonstige Immaterialgüterrechte, gleich ob eingetragen oder nicht, bestehend oder zukünftig, einschließlich aller Anmeldungs- und Registrierungsrechte (zusammen „Schutzrechte”).
„Gesamtvertrag” bezeichnet die Gesamtheit der vertraglichen Vereinbarungen, bestehend aus dem Rahmenvertrag, den Definitionen (Anhang 1), den Support- und Wartungsleistungen (Anhang 2), dem Auftragsverarbeitungsvertrag, der Datenschutzerklärung, den jeweiligen Order Forms sowie etwaigen Nebenvereinbarungen, auf die in einer Order Form Bezug genommen wird.
„Kundendaten” bezeichnet sämtliche vom Kunden bereitgestellten Daten (einschließlich Text-, Audio-, Video- und Bilddaten), die BRYTER im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Software und/oder der Erbringung von Professional Services verarbeitet.
„Löschung” bezeichnet die vollständige und unwiderrufliche Entfernung sämtlicher Kundendaten aus den Systemen von BRYTER (einschließlich Sicherungskopien), soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
„Migration” bezeichnet den Vorgang, bei dem sämtliche exportierbaren Kundendaten aus der BRYTER-Umgebung auf einen anderen Dienstleister oder auf die eigene Infrastruktur des Kunden übertragen werden.
„Nutzungsumfang” bezeichnet die in der jeweiligen Order Form festgelegten Beschränkungen der Softwarenutzung.
„Planmäßige Wartung” bezeichnet Wartungs-, Pflege- oder Aktualisierungsarbeiten an der Software, die zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit führen können. Planmäßige Wartungen finden nach folgendem Zeitplan statt: für EU-Cloud-Hosting mittwochs zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr (MEZ); für US-Cloud-Hosting donnerstags zwischen 01:00 Uhr und 04:00 Uhr (EST).
„Professional Services” bezeichnet die auf Grundlage eines gesonderten SOW zu erbringenden Dienstleistungen zur Anpassung, Entwicklung, Implementierung und/oder Schulung im Zusammenhang mit der Software. Ein Arbeitstag Professional Services umfasst bis zu acht (8) Geschäftsstunden.
„Support- und Wartungsleistungen” bezeichnet die in Anhang 2 beschriebenen Leistungen.
„Testphase” bezeichnet den in einer Order Form festgelegten Zeitraum, in dem der Kunde die Software zu Testzwecken nutzen darf.
„Verbundenes Unternehmen” bezeichnet ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das eine Partei unmittelbar oder mittelbar beherrscht, von ihr beherrscht wird oder mit ihr unter gemeinsamer Beherrschung steht.
„Verlängerungszeitraum” bezeichnet einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten, der sich jeweils an die Erstlaufzeit oder den unmittelbar vorangegangenen Verlängerungszeitraum anschließt.
„Vertrauliche Informationen” bezeichnet nicht öffentlich zugängliche Informationen, die eine Partei im Rahmen oder aufgrund des Gesamtvertrags von der anderen Partei erhält oder auf die sie Zugriff erlangt. Hierzu zählen insbesondere Daten, proprietäre Software, Quellcode, Erfindungen, Algorithmen, Geschäftskonzepte, Vertriebs-, Finanz-, Geschäfts- und technische Informationen, Marketinginformationen sowie die Vertragskonditionen einschließlich der Preise. Als vertraulich gelten auch Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter nach den Umständen für einen vernünftigen Dritten erkennbar wäre.
„Wechselprozess” bezeichnet die Migration oder Löschung exportierbarer Kundendaten im Sinne der Ziffer 9.5.
Anhang 3 – Produktdefinitionen
Die nachfolgenden Begriffe ergänzen die allgemeinen Definitionen in Anhang 1 und gelten für die jeweils bezeichneten Produkte der Software.
Teil A: Allgemeine Produktbegriffe
„Admin” bezeichnet einen autorisierten Nutzer mit Zugang zur Administrationskonsole. Für die BRYTER Workflows richtet sich der Funktionsumfang nach der BRYTER Workflows Documentation. Für BEAMON AI umfasst die Admin-Rolle eine erweiterte administrative Funktion mit zentraler Steuerung von Nutzerzugang, Systemkonfiguration und erweiterten Diagnose- und Fehlerbehebungsmöglichkeiten.
„API” bezeichnet die von BRYTER dokumentierten Programmierschnittstellen, die eine automatisierte Interaktion mit der Software ermöglichen, einschließlich des Zugriffs auf exportierbare Kundendaten zum Zweck der Migration oder Löschung gemäß den jeweils geltenden Interoperabilitätsstandards. Produktspezifische API-Endpunkte und -Funktionen ergeben sich aus der jeweiligen Dokumentation.
„BEAMON AI” bezeichnet eine von BRYTER oder deren Unterauftragnehmern gehostete SaaS-Lösung, die mithilfe großer Sprachmodelle (Large Language Models) Aufgaben wie Vertragsanalyse, Informationsextraktion, Inhalterstellung und die interaktive Bearbeitung von Nutzeranfragen über eine Konversationsschnittstelle automatisiert. BEAMON AI ist ein KI-Dienst im Sinne der Ziffer 12 des Rahmenvertrags und umfasst die Kernfunktionen BEAMON Assist und BEAMON Extract.
„BEAMON Assist” bezeichnet eine von BRYTER oder deren Unterauftragnehmern gehostete SaaS-Lösung zur Automatisierung von Aufgaben mithilfe großer Sprachmodelle. BEAMON Assist ist Bestandteil von BEAMON AI und ein KI-Dienst im Sinne der Ziffer 12.
„BEAMON Extract” bezeichnet eine von BRYTER oder deren Unterauftragnehmern gehostete SaaS-Lösung zur automatisierten Vertragsanalyse und Datenextraktion mithilfe großer Sprachmodelle. BEAMON Extract ist Bestandteil von BEAMON AI und ein KI-Dienst im Sinne der Ziffer 12.
„Drittanbieterdienste” (Third-Party Services) bezeichnet Software, die nicht von BRYTER hergestellt wurde und die entweder in die Software integriert ist oder zusammen mit der Software bereitgestellt wird.
„Interner Nutzer” (Internal User) bezeichnet einen Endnutzer, der beim Kunden beschäftigt ist.
„Externer Nutzer” (External User) bezeichnet einen Endnutzer, der nicht zur Belegschaft des Kunden gehört.
„Nutzungsdaten” (Usage Data) bezeichnet anonymisierte Informationen, die BRYTER im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden und dessen Endnutzer erhebt, einschließlich Analysedaten, statistischer Auswertungen und daraus gewonnener Erkenntnisse.
„Tenant” bezeichnet einen isolierten Bereich innerhalb der Software mit eigener Nutzerverwaltung, Zugriffssteuerung, Datenspeicherung und Konfiguration.
„Team” bezeichnet eine Gruppe von Mitarbeitern des Kunden, die gemeinsam an zusammenhängenden Aufgaben zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels arbeiten. Für BEAMON Assist umfasst ein Team die als Teammitglieder zur Software hinzugefügten Personen, deren Zugang nicht auf das Stellen von Fragen beschränkt ist.
„Wartungsarbeiten” (Maintenance Work) bezeichnet die Weiterentwicklung und Anpassung der Software durch BRYTER zur Verbesserung der Software, Einführung neuer Funktionen oder Behebung von Fehlern, die zu vorübergehender Nichtverfügbarkeit führen können.
Teil B: BRYTER Workflows
Die nachfolgenden Definitionen gelten ergänzend für Lizenzen der BRYTER Workflows.
„Additional Features” bezeichnet Funktionalitäten, die BRYTER dem Kunden gemäß einer Order Form bereitstellt oder die der Kunde zusätzlich erworben hat und die nicht standardmäßig in den BRYTER Workflows enthalten sind. Die jeweils verfügbaren Additional Features sind hier aufgeführt.
„AI Connector” bezeichnet die Gruppe von Knoten (Nodes) innerhalb eines Moduls, die Aktionen mithilfe großer Sprachmodelle ausführen.
„Application” bezeichnet eine Kombination aus einem oder mehreren Modulen, Case Databases, Datenansichten und weiteren Softwarefunktionalitäten, die zu einer Lösung für einen bestimmten Anwendungsfall zusammengestellt werden. Applications werden von autorisierten Nutzern erstellt, sofern Building Services nicht ausdrücklich in einem gesonderten SOW vereinbart sind.
„Author” bezeichnet einen autorisierten Nutzer mit personalisiertem Login, der berechtigt ist, in den BRYTER Workflows Live Applications und Live Modules zu erstellen und zu veröffentlichen.
„Basic Features” bezeichnet sämtliche Standardfunktionalitäten der BRYTER Workflows, einschließlich der verschiedenen Typen von Input-, Value- und Action-Nodes, jedoch ohne Additional Features.
„BRYTER Connect” bezeichnet Dienste, die die Anbindung externer Systeme an die BRYTER Workflows über APIs ermöglichen sowie dem Kunden die Möglichkeit geben, zusätzliche Funktionen in Modulen und Applications zu erstellen („Custom Actions”). Die Funktionalitäten und Beschränkungen von BRYTER Connect sind im BRYTER Connect Documentation Hub unter https://developer.bryter.io/ beschrieben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die in seinen Applications laufenden Custom Actions.
„BRYTER Multi-Client” bezeichnet das Additional Feature, mit dem der Kunde eine Application einmalig erstellen und pflegen und mehreren Mandanten bereitstellen kann. Jeder Mandant erhält eine eigene Umgebung mit separaten Nutzern und Daten; die Application kann mandantenspezifisch gestaltet werden.
„BRYTER Multi-language” bezeichnet das Additional Feature, mit dem der Kunde mehrsprachige Applications bereitstellen kann, indem Module erstellt und deren Inhalte (auch automatisiert) in verschiedene Sprachen übersetzt werden.
„BRYTER Sandbox” bezeichnet eine Testumgebung, in der der Kunde Test Applications auf den BRYTER Workflows erstellen kann. Eine Veröffentlichung von Applications und/oder Modulen in der Produktivumgebung ist nicht gestattet.
„BRYTER Virtual Training Program” bezeichnet ein virtuelles Schulungsangebot von BRYTER, das Authors befähigt, sämtliche Basic Features für die Erstellung und Pflege von Applications auf den BRYTER Workflows zu nutzen.
„BRYTER Workflows” bezeichnet die von BRYTER oder deren Unterauftragnehmern gehostete und als SaaS bereitgestellte Lösung, einschließlich etwaiger vom Kunden erworbener Additional Features sowie Weiterentwicklungen, die aus der Erbringung von Professional Services resultieren. BRYTER behält sich vor, neue Additional Features ohne gesonderte Order Form einzuführen. Solche Features werden erst Bestandteil der Lizenz, wenn sie in der jeweiligen Order Form des Kunden ausdrücklich aufgeführt sind. Die BRYTER Workflows sind ohne Additional Features uneingeschränkt funktionsfähig.
„BRYTER Workflows Documentation” bezeichnet die von BRYTER bereitgestellten Anleitungen, Handlungsempfehlungen und Beschreibungen für die BRYTER Workflows, abrufbar hier.
„Building Services” bezeichnet Leistungen, bei denen die Software genutzt wird, um auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Lösungen zu erstellen.
„Case Database” bezeichnet einen konfigurierbaren Datenspeicher als Bestandteil einer Application, der in erster Linie dem Erfassen und Speichern von Vorgangsdatensätzen dient, um diese weiterzuverwenden und miteinander zu verknüpfen.
„Customer Success” bezeichnet zusätzliche Unterstützungsleistungen durch einen dedizierten Customer Success Manager. Die Leistungen werden kundenindividuell erbracht und können insbesondere umfassen: (i) Onboarding-Planung; (ii) regelmäßige Statusgespräche; (iii) Ziel- und Kennzahlenverfolgung; (iv) Koordination und Steuerung der Leistungserbringung; (v) Erstellung von Einführungs- und Erfolgsplänen. Sofern in der Order Form oder einem gesonderten SOW nicht anders vereinbart, umfasst Customer Success keine Workshops, Schulungen oder Building Services.
„Deliverables” bezeichnet sämtliche Building Services, Güter, Aufzeichnungen, Berichte, Dokumente und sonstigen Materialien (in physischer, elektronischer oder anderer Form), die BRYTER im Rahmen der Professional Services gemäß einem SOW für den Kunden erstellt oder zu erstellen hat.
„Document Template” bezeichnet eine Vorlage, die als Ausgangspunkt für die Erstellung eines Document Type dient und innerhalb eines „Create Document”-Knotens in den BRYTER Workflows hochgeladen werden kann.
„Document Type” bezeichnet einen bestimmten Dokumenttyp für einen konkreten Anwendungsfall (z. B. NDA, Arbeitsvertrag).
„External Live Application” bezeichnet eine Live Application, die nicht ausschließlich von autorisierten Nutzern oder internen Nutzern genutzt werden kann.
„Guided Building” bezeichnet ein unterstützendes Schulungsangebot, bei dem BRYTER den Kunden beim Erstellen seiner Applications anleitet, um ihn zur eigenständigen Gestaltung und Entwicklung von Applications zu befähigen. Der Kunde bleibt für Fertigstellung, Funktionalität und Pflege der Application verantwortlich; BRYTER schuldet keine bestimmten Deliverables und keinen Fertigstellungserfolg. Guided Building kann per E-Mail (support@bryter.io) erworben werden und wird bei Bestellung zum jeweils mitgeteilten Satz im Voraus in Rechnung gestellt.
„Internal Live Application” bezeichnet eine Live Application, die ausschließlich von autorisierten Nutzern oder internen Nutzern genutzt werden kann.
„Live Application” bezeichnet eine Application, in der mindestens ein Modul von einem autorisierten Nutzer über die Veröffentlichungsfunktion der BRYTER Workflows in die Produktivumgebung überführt wurde. Jede andere Application ist eine „Test Application”.
„Live Module” bezeichnet ein Modul, das von einem autorisierten Nutzer über die Veröffentlichungsfunktion der BRYTER Workflows in die Produktivumgebung überführt wurde. Live Modules sind Bestandteil einer Live Application. Jedes andere Modul ist ein „Test Module”.
„Module” bezeichnet einen einzelnen Workflow oder Prozess auf der BRYTER-Plattform, der aus einer beliebigen Anzahl von Knoten (Nodes) besteht und eine eigenständige, ausführbare Einheit bildet, die stets mit einem Startknoten beginnt und mit einem Ergebnisknoten endet.
„Pages” bezeichnet flexible und responsive Dashboards, Einstiegsseiten und sonstige nutzergerichtete Oberflächen, die aus Diagrammen, KPIs und weiteren Inhalten bestehen und von Authors erstellt werden.
„Session” bezeichnet eine Nutzerinteraktion mit einer Live Application, die mit dem Auslösen des Startknotens eines Live Module durch einen Endnutzer beginnt.
„Test Author” bezeichnet einen autorisierten Nutzer mit personalisiertem Login, der die BRYTER Workflows ausschließlich zu Test- und Schulungszwecken nutzen darf und nicht zur Veröffentlichung von Live Modules und Live Applications berechtigt ist.