KI in der Prozessführung: Tools, Risiken und Chancen 

Prozessführung ist ein Bereich, in dem Fehler teuer werden. Fristen, Schriftsätze, Dokumentenberge – und mittendrin die Frage, was KI hier leisten kann und was nicht. Die Antwort ist differenzierter, als viele erwarten. KI kann in der Prozessführung echte Arbeit abnehmen. Aber sie bringt auch Risiken mit, die ohne entsprechende Vorkehrungen zum Problem werden. 

Dieser Artikel zeigt, wo KI in der Prozessführung heute sinnvoll eingesetzt wird, wo die Grenzen liegen – und was aus realen deutschen Gerichtsentscheidungen zu lernen ist. 

Das Grundproblem: Allgemeine KI-Tools kennen keine Rechtsquellen 

Viele Anwältinnen und Anwälte nutzen ChatGPT oder ähnliche Tools für erste Entwürfe, Zusammenfassungen oder Recherchen. Das ist verständlich – sie sind schnell, zugänglich und für einfache Aufgaben oft brauchbar. 

Aber allgemeine KI-Tools wurden nicht für juristische Arbeit entwickelt. Sie sind auf keine spezifische Branche zugeschnitten, kennen keine Rechtsdatenbanken, haben keinen Zugang zu aktuellen Urteilen und können nicht erkennen, ob ein Urteilszitat existiert oder nicht. Sie generieren plausibel klingende Texte – keine verifizierten juristischen Inhalte. 

Das OLG Celle hielt in seinem Beschluss vom 29. April 2025 (Az. 5 U 1/25) fest, dass ein Anwalt vier Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte zitiert hatte, die in keiner Rechtsdatenbank auffindbar waren. Das Amtsgericht Köln kam kurz darauf zu demselben Befund (Az. 312 F 130/25): Alle Quellen eines Schriftsatzes waren frei erfunden. In beiden Fällen gingen die Gerichte davon aus, dass die Zitate KI-generiert waren – welches Tool genau eingesetzt wurde, ist nicht belegt. Was beide Fälle verbindet: Das eingesetzte Tool hatte keinen Hinweis gegeben. 

Was KI in der Prozessführung leisten kann 

Richtig eingesetzt kann KI in der Prozessführung erheblich Zeit sparen. Die sinnvollsten Einsatzbereiche: 

  • Dokumentenanalyse: Große Mengen an Korrespondenz, Verträgen und internen Unterlagen lassen sich mit KI in einem Bruchteil der Zeit durchsuchen und strukturieren 
  • Sachverhaltsstrukturierung: Chronologien, Widerspruchsanalysen und Parteienübersichten aus ungeordneten Akten erstellen 
  • Schriftsatzentwürfe: Erste Gliederungen und Formulierungen für Klageschriften, Berufungsbegründungen oder Erwiderungen anlegen 
  • Zusammenfassungen: Lange Urteile, Gutachten oder Zeugenaussagen komprimieren – als Vorbereitung für Verhandlungen oder interne Abstimmungen 
  • Recherche: Erste Einordnung der Rechtslage und Identifikation relevanter Entscheidungen als Ausgangspunkt für die eigene Analyse 

Allen diesen Einsatzbereichen ist eines gemeinsam: KI übernimmt die Vorarbeit. Die juristische Bewertung, die Verantwortung und das Endprodukt bleiben bei der Anwältin oder dem Anwalt. 

Drei Risiken, die in der Prozessführung besonders schwer wiegen 

Die folgenden Risiken sind nicht auf die Prozessführung beschränkt – aber die Konsequenzen fallen hier besonders schwer. 

Falsche Quellenangaben stehen ganz oben. Kein anderer Bereich ist so unmittelbar auf korrekte Rechtszitate angewiesen wie die Prozessführung. Ein erfundenes Urteil in einem Schriftsatz beschädigt die Glaubwürdigkeit beim Gericht, kann prozessuale Konsequenzen haben und berufsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Die deutschen Beschlüsse aus 2025 dokumentieren genau dieses Szenario. 

Widersprüchliche Sachvorträge sind ein weiteres Problem. Das OLG Celle stellte in demselben Beschluss fest, dass Teile des Schriftsatzes im direkten Widerspruch zum übrigen eigenen Vortrag standen und deshalb prozessual unbeachtlich waren. KI-generierter Text kann in sich widersprüchlich sein, ohne dass das auf den ersten Blick auffällt. Wer solchen Output ungeprüft übernimmt, läuft genau in diese Falle. 

Hinzu kommt die Frage der Vertraulichkeit. Prozessunterlagen gehören zu den sensibelsten Dokumenten überhaupt – Mandantenstrategien, Zeugenaussagen, interne Kommunikation. Wer diese in öffentliche KI-Tools eingibt, riskiert Verstöße gegen das Berufsgeheimnis und die DSGVO. Das ist kein theoretisches Risiko – es ist eine strukturelle Schwäche der meisten gängigen KI-Tools. 

Wie verantwortungsvoller KI-Einsatz in der Prozessführung aussieht 

Der richtige Umgang mit KI in der Prozessführung ist kein Verbot – es ist ein klarer Rahmen. 

  • Jeden Rechtsverweis und jedes Urteilszitat aus einem KI-Output vor der Verwendung in einer anerkannten Rechtsdatenbank überprüfen 
  • KI-Schriftsatzentwürfe als Arbeitsmaterial behandeln – nicht als fertigen Text. Jede Rechtsbehauptung erfordert anwaltliche Prüfung 
  • Den gesamten KI-generierten Sachvortrag auf innere Widersprüche prüfen, bevor er eingereicht wird 
  • Für Inhalte mit Mandantenbezug ausschließlich datenschutzzertifizierte Tools verwenden 

Das OLG Celle hat es klar formuliert: Berufsrechtliche Pflichten gelten uneingeschränkt – unabhängig davon, ob eine KI am Werk war. Die Verantwortung liegt bei der Anwältin oder dem Anwalt. 

Welche Tools für die Prozessführung geeignet sind 

Für professionellen KI-Einsatz in der Prozessführung reicht ein einfaches Chat-Interface nicht aus. Es braucht Tools mit Quellenverifizierung, strukturierten Outputs und dem Datenschutzniveau, das Mandate dieser Art erfordern. 

BEAMON ist dafür ausgelegt. Die Extract-Funktion ermöglicht die gezielte Extraktion bestimmter Datenpunkte aus großen Dokumentenmengen – relevant für Discovery, Due Diligence und Aktenanalyse. Die Assist-Funktion unterstützt bei Recherche, Analyse und Schriftsatzentwürfen mit aktiver Quellenverifizierung, geerdet in Rechtsquellen aus über 20 Ländern. Das Word Plug-in ermöglicht Review und Redlining direkt in Microsoft Word, ohne Wechsel zwischen Tools. 

Was BEAMON darüber hinaus von allgemeinen KI-Tools unterscheidet: Es lässt sich mit BRYTER Workflows kombinieren – einer No-Code-Plattform zur Automatisierung juristischer Prozesse. Damit können Kanzleien und Rechtsabteilungen spezialisierte Workflows bauen, die auf ihre konkreten Arbeitsabläufe zugeschnitten sind. Beispiele sind unter anderem  

  • Ein Forderungsbearbeitungs-Tool für kommerzielle Forderungen und Insolvenzfälle,  
  • Ein File-to-Timeline-Creator, der Akten und Dokumente automatisch in eine Chronologie überführt,  
  • Ein Court-Documents-Handler zur strukturierten Extraktion und Aufbereitung gerichtlicher Unterlagen,  
  • Ein Contract Reviewer für die Prüfung von Verträgen – oder  
  • die Automatisierung von Klageerwiderungen in Massenverfahren.  

Wer wiederkehrende Aufgaben in der Prozessführung hat, kann sie mit dieser Kombination in einen strukturierten, auditierbaren Workflow überführen – statt sie jedes Mal neu von Hand anzugehen. Wer sehen möchte, wie das in der Praxis aussieht, kann BEAMON kostenlos testen: ai.bryter.io/sign-up. 

KI in der deutschen Justiz: Was bereits passiert 

Auch auf Seiten der Gerichte ist KI in Deutschland längst kein Zukunftsthema mehr. Das bekannteste Beispiel ist OLGA – der OberLandesgerichts-Assistent – der seit November 2022 am OLG Stuttgart im regulären Betrieb läuft. Entwickelt gemeinsam mit IBM Watson Discovery, kategorisiert OLGA Berufungsschriftsätze in Dieselverfahren automatisch: Fahrzeugmodell, Motortyp, Abgasnorm, Rückrufstatus – damit ähnlich gelagerte Fälle gebündelt bearbeitet werden können. Das OLG Stuttgart war durch den Dieselskandal von rund 1.500 auf plötzlich 15.000 Verfahren pro Jahr gestiegen. Ohne OLGA wäre dieser Berg nicht abzutragen gewesen. Der Bearbeitungsaufwand soll sich seitdem um rund die Hälfte reduziert haben. 

In Frankfurt laufen zwei weitere Projekte in der Erprobungsphase. FRAUKE – FRAnkfurter Urteils-Konfigurator, Elektronisch – wurde für die Masse an Fluggastrechteverfahren entwickelt: Das System extrahiert Metadaten aus Schriftsätzen und erstellt auf Basis von Textbausteinen erste Urteilsentwürfe. FRIDA wiederum ist eine Eigenentwicklung eines Richters am Amtsgericht Frankfurt für Ordnungswidrigkeitsverfahren. Beide Projekte sind technisch vielversprechend, aber noch nicht vollständig ausgerollt. Im April 2025 hat der E-Justice-Rat eine KI-Strategie für die deutsche Justiz verabschiedet – der institutionelle Rahmen für den Ausbau solcher Projekte ist damit gesetzt. 

Häufig gestellte Fragen 

Kann KI bei der Vorbereitung von Schriftsätzen helfen?  

Ja – als Unterstützung bei Struktur und Erstentwurf. Alle Rechtsbehauptungen und Quellenverweise müssen vor Einreichung von der Anwältin oder dem Anwalt eigenständig verifiziert werden. 

Welches KI-Risiko ist in der Prozessführung am größten?  

Falsche Quellenangaben – sie klingen überzeugend, sind aber nicht verifiziert. Deutsche Gerichte haben das 2025 in mehreren Beschlüssen dokumentiert und berufsrechtliche Konsequenzen signalisiert. 

Darf ich Prozessunterlagen in allgemeine KI-Tools eingeben?  

Nein. Für Inhalte mit Mandantenbezug dürfen nur datenschutzzertifizierte Tools verwendet werden. Gängige KI-Tools sind in der Standardkonfiguration nicht DSGVO-konform für professionelle Rechtsarbeit. 

Setzt die deutsche Justiz selbst KI ein?  

Ja. OLGA läuft seit 2022 im regulären Betrieb am OLG Stuttgart. Weitere Projekte wie FRAUKE und FRIDA befinden sich in der Erprobungsphase. Die KI-Strategie der deutschen Justiz wurde im April 2025 vom E-Justice-Rat verabschiedet.